Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheitserklärung

Website flodrauliceurope.com – Flodraulic Europe S.r.l.

  1. Erklärung der Zielsetzung

Flodraulic Europe S.r.l. erkennt digitale Barrierefreiheit als ein wesentliches Element an, um eine inklusive, klare und nutzbare Navigationserfahrung für eine möglichst breite Anzahl von Nutzern zu gewährleisten, unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder den verwendeten Technologien.

Das Unternehmen verpflichtet sich, die Barrierefreiheit der Website flodrauliceurope.com schrittweise zu verbessern, indem technische und organisatorische Lösungen eingeführt werden, die sich an den Grundsätzen des Gesetzes Nr. 4 vom 9. Januar 2004, den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA des W3C sowie der Norm UNI CEI EN 301549 orientieren. Dabei werden auch die durch die Richtlinie (EU) 2019/882, den European Accessibility Act, eingeführten Grundsätze berücksichtigt, die mit dem Gesetzesdekret Nr. 82 vom 27. Mai 2022 in italienisches Recht umgesetzt wurde.

Diese Erklärung beschreibt den Stand der Barrierefreiheit der Website flodrauliceurope.com, die derzeit bekannten möglichen Einschränkungen, die von Flodraulic Europe S.r.l. eingeführten Überwachungs- und kontinuierlichen Verbesserungsmaßnahmen sowie die Möglichkeiten, über die Nutzer Meldungen einreichen oder Unterstützung im Bereich der digitalen Barrierefreiheit anfordern können.

  1. Konformitätsstatus

Die Website flodrauliceurope.com ist teilweise konform mit den Anforderungen der Norm UNI CEI EN 301549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA, aufgrund der nachfolgend aufgeführten Fälle von Nichtkonformität.

Die festgestellten Probleme verhindern nicht den Zugang zu den Hauptinhalten der Website, können jedoch die Nutzung bestimmter Funktionen mittels assistiver Technologien einschränken.

Die teilweise Konformität wurde auf Grundlage des am 11.05.2026 durchgeführten Barrierefreiheitsaudits festgestellt. Dieses umfasste eine automatische Analyse mit Google Lighthouse sowie manuelle Tests mit assistiven Technologien, insbesondere Tastaturnavigation, dem Screenreader VoiceOver unter macOS/iOS und NVDA unter Windows, gemäß den Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA des W3C.

Das Audit wurde auf der englischsprachigen Version der Website durchgeführt, die deren Hauptsprache darstellt. Die in dieser Erklärung beschriebenen technischen Barrieren der Barrierefreiheit liegen im Theme und in den gemeinsam genutzten Templates und sind daher in ähnlicher Weise auch in der italienischen und deutschen Sprachversion der Website vorhanden.

  1. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aufgrund der Nichteinhaltung des Gesetzes Nr. 4 vom 9. Januar 2004 nicht barrierefrei. Die Beschreibung erfolgt in nicht technischer Sprache unter Bezugnahme auf die nicht erfüllten WCAG-2.1-AA-Kriterien.

3.1 Nichteinhaltung der geltenden Rechtsvorschriften

Struktur der Überschriften auf der Seite Privacy Policy (WCAG-Kriterium 1.3.1 Info and Relationships). Auf der Seite Privacy Policy sind einige Texte, die die Funktion von Abschnittsüberschriften erfüllen, lediglich fett formatiert, anstatt als Überschriftenelemente ausgezeichnet zu sein. Nutzer, die Screenreader verwenden, können diese Abschnitte nicht über die Überschriftennavigation erreichen, und die logische Struktur des langen, in nummerierte Abschnitte gegliederten Dokuments wird dadurch abgeflacht.

Leere Abschnittsüberschriften (WCAG-Kriterium 1.3.1 Info and Relationships). Auf verschiedenen Seiten der Website und in den gemeinsam genutzten Templates befinden sich Überschriftselemente ohne Textinhalt. Screenreader geben diese dennoch als Überschriften aus, wodurch Navigationselemente entstehen, die zu keinem Inhalt führen und Nutzer verwirren können.

Strukturierung der Landmark-Bereiche (WCAG-Kriterium 1.3.1 Info and Relationships). Einige Inhaltsblöcke, insbesondere die Call-to-Action-Bereiche am Ende zahlreicher Seiten sowie das Anti-Spam-Widget reCAPTCHA, sind nicht in die semantischen Bereiche, sogenannte Landmarks, der Seite eingebunden. Dies verringert die Effizienz der Navigation für Nutzer, die die Landmark-Navigationsfunktionen von Screenreadern verwenden.

Editorial-Widget auf den Seiten Home und News (WCAG-Kriterien 1.4.3 Contrast Minimum und 1.4.1 Use of Color). Die Seiten Home und News integrieren ein Drittanbieter-Widget, das die vom Unternehmen auf LinkedIn veröffentlichten Inhalte anzeigt. Innerhalb dieses Widgets erfüllen mehrere Links und Schaltflächen nicht das erforderliche Mindest-Kontrastverhältnis, und ein Link ist ausschließlich über die Farbe erkennbar. Da es sich um eine von einem externen Anbieter bereitgestellte Komponente handelt, erfordert die Korrektur eine Anpassung der Widget-Einstellungen oder dessen Austausch.

3.2 Unverhältnismäßige Belastung

Derzeit werden keine Fälle von Nichtkonformität aufgrund unverhältnismäßiger Belastung gemäß Artikel 3-ter des Gesetzes Nr. 4 vom 9. Januar 2004 erklärt.

3.3 Drittanbieter-Komponenten

Die Website enthält eine Drittanbieter-Komponente, nämlich das Widget zur Aggregation von LinkedIn-Inhalten, das auf den Seiten Home und News verwendet wird. Einige Barrierefreiheitseigenschaften dieser Komponente sind vom Anbieter der Website nicht direkt kontrollierbar, da sie von einem externen Provider bereitgestellt wird. Es werden Minderungsmaßnahmen geprüft, darunter die Überarbeitung der Widget-Einstellungen, die Anwendung korrigierender Stilregeln oder der Austausch der Komponente durch eine direkte Veröffentlichung der redaktionellen Inhalte auf der Website.

  1. Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung wurde am 28.05.2026 erstellt. Die Bewertungsmethodik sah den kombinierten Einsatz automatischer Analysen mit Scanning-Tools, insbesondere Google Lighthouse, sowie manueller Tests mit assistiven Technologien vor, insbesondere:

• vollständige Navigation der Website ausschließlich über die Tastatur, mit Überprüfung der Tab-Reihenfolge und der Sichtbarkeit des Fokusindikators;
• Überprüfung mit dem Screenreader VoiceOver unter macOS und iOS;
• Überprüfung mit dem Screenreader NVDA unter Windows.

Die Analyse wurde an einer repräsentativen Auswahl von Seiten der Website durchgeführt, darunter die Homepage, die Gruppenseite, die Branchenseiten, die Serviceseite, der Bereich Anwendungen, der redaktionelle Bereich, die rechtlichen Seiten sowie die Fehlerseite 404. Die technische Dokumentation zu den Prüf- und Überwachungsaktivitäten der Barrierefreiheit wird vom Anbieter aufbewahrt.

Diese Erklärung wird jährlich überprüft und in jedem Fall immer dann, wenn wesentliche Änderungen an der Website, struktureller, funktionaler, technologischer oder layoutbezogener Art, Auswirkungen auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen haben können.

  1. Möglichkeiten zur Einreichung von Meldungen und Kontaktdaten des Anbieters

Flodraulic Europe S.r.l. betrachtet Barrierefreiheit als einen Prozess der kontinuierlichen Verbesserung und legt besonderen Wert auf Meldungen und Vorschläge von Nutzern, die darauf abzielen, die Nutzbarkeit der Website flodrauliceurope.com zu verbessern.

Nutzer können mögliche Barrierefreiheitsprobleme melden, die während der Navigation auf der Website festgestellt werden, sowie Informationen oder alternative Inhalte zu bestimmten Abschnitten oder Funktionen anfordern.

Meldungen können über das Kontaktformular auf der Seite https://flodrauliceurope.com/contacts/ eingereicht werden, wobei im Betreff die Angabe „Meldung zur Barrierefreiheit“ einzutragen ist, oder per E-Mail an die dafür vorgesehene Adresse: fdmarketing@flodrauliceurope.com

Um die Bearbeitung der Anfrage zu erleichtern, werden Nutzer gebeten, möglichst viele nützliche Informationen bereitzustellen, insbesondere die betroffene Seite oder Funktion, das festgestellte Problem sowie gegebenenfalls verwendete assistive Technologien.

  1. Umsetzungsverfahren

Flodraulic Europe S.r.l. verpflichtet sich, eingegangene Meldungen zur digitalen Barrierefreiheit so schnell wie möglich zu bearbeiten und gegebenenfalls als erforderlich erachtete Verbesserungsmaßnahmen zu prüfen.

Falls der Nutzer der Ansicht ist, dass die erhaltene Antwort nicht zufriedenstellend ist, oder falls er innerhalb von dreißig Tagen nach der Meldung keine Rückmeldung erhält, kann er über die in dieser Erklärung angegebenen Kontaktdaten weitere Anmerkungen oder Anfragen zur vertiefenden Prüfung übermitteln.

Diese Erklärung wurde unter Berücksichtigung der von der Agenzia per l’Italia Digitale (AgID) veröffentlichten Leitlinien zur Barrierefreiheit von IT-Instrumenten sowie der geltenden Vorschriften im Bereich der digitalen Barrierefreiheit erstellt.

Datum der Erstellung und letzten Aktualisierung der Erklärung: 28.05.2026.

Wie können wir Ihnen helfen?

Das Ziel der Flodraulic Group in Europa ist es, der führende Systemintegrator im Bereich Bewegungssteuerung zu werden.